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Freitag, 14. Dezember 2007

Zu schnell angefahren - Versicherungsschutz weg

Hamm/München (dpa/tmn) - Das Anfahren mit überhöhter Geschwindigkeit kann bei einem Unfall den Vollkaskoschutz kosten. Das geht aus einem Urteils des Oberlandesgerichts Hamm hervor, über das die Fachzeitschrift «Recht und Schaden» berichtet.


In dem Fall war der Kläger mit weit überhöhter Geschwindigkeit an einer Ampel angefahren. (Bild: dpa)

Hamm/München (dpa/tmn) - Das Anfahren mit überhöhter Geschwindigkeit kann bei einem Unfall den Vollkaskoschutz kosten. Das geht aus einem Urteils des Oberlandesgerichts Hamm hervor, über das die Fachzeitschrift «Recht und Schaden» berichtet.

Denn wer zu schnell anfährt, handelt nach Ansicht der Richter grob fahrlässig - die Versicherung muss dann nicht zahlen (Az: 20 U 218/06). Das Gericht wies die Zahlungsklage eines Fahrzeughalters gegen seine Versicherung ab. Der Kläger war mit weit überhöhter Geschwindigkeit an einer Ampel angefahren. Nach Feststellung des Gerichts bildete sich durch den Reifenabrieb eine «Qualmwolke». Nach wenigen Metern geriet der Wagen ins Schleudern und prallte gegen eine Leitplanke. Die Versicherung weigerte sich, für den Schaden am Auto aufzukommen - das Gericht schloss sich der Argumentation an.


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