Stichwörter: Mietminderung,
Montag, 6. August 2007
Zu hohe Temperaturen im Büro sind Grund für Mietminderung
Berlin (dpa/tmn) - Hohe Temperaturen in Gewerbe- und Büroräumen sind im Sommer ein Grund für eine vorübergehende Kürzung der Miete. Eine ganze Reihe von Urteilen bejahe eine Mietminderung bei lang andauernden Innenraumtemperaturen von mehr als 26 Grad Celsius.
Berlin (dpa/tmn) - Hohe Temperaturen in Gewerbe- und Büroräumen sind im Sommer ein Grund für eine vorübergehende Kürzung der Miete. Eine ganze Reihe von Urteilen bejahe eine Mietminderung bei lang andauernden Innenraumtemperaturen von mehr als 26 Grad Celsius.
Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin hin. In Wohnungen ist eine Mietminderung dagegen nur in Einzelfällen möglich - etwa wenn sich eine teure Neubau-Dachgeschoss-Wohnung tagsüber auf mehr als 30 Grad Celsius aufheizt und es nachts nicht wesentlich kühler wird.
Weitere Meldungen aus dem Familienrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen






