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Freitag, 27. April 2007

Zeckenbiss-Klausel in Unfallversicherung aufnehmen lassen

Mainz (dpa/gms) - Besitzer einer privaten Unfallversicherung sollten eine Zeckenbiss-Klausel in die Police aufnehmen lassen. Bislang wurden Zeckenbisse von den Versicherungen in der Regel nicht als Unfall eingestuft.


Mainz (dpa/gms) - Besitzer einer privaten Unfallversicherung sollten eine Zeckenbiss-Klausel in die Police aufnehmen lassen. Bislang wurden Zeckenbisse von den Versicherungen in der Regel nicht als Unfall eingestuft.

Im Ernstfall waren deshalb auch keine Leistungen zu erwarten. Manche Anbieter hätten ihre Regelungen dahingehend jedoch geändert, sagte Michael Wortberg, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz.

Allerdings werden ältere Verträge nicht automatisch umgestellt. «Ich halte das für wichtig - gerade wenn man schon eine private Unfallversicherung hat», sagt Wortberg. Immerhin nehme die Bedrohung durch Zeckenbisse gerade in vielen Gegenden Süddeutschlands erheblich zu. Lehnt es die Versicherung ab, Zeckenbisse als Unfall in die Bedingungen aufzunehmen, ist das dem Verbraucherschützer zufolge ein klares Signal, den Anbieter zu wechseln.


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