Suche:
Stichwörter:
Freitag, 7. Dezember 2007

Weihnachtsfeier: Auch in der Fahrgemeinschaft versichert

Berlin (dpa/tmn) - Auch als Fahrgemeinschaft sind Angehörige eines Betriebes auf dem Weg zu ihrer Weihnachtsfeier versichert. Darauf weist die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) in Berlin hin.

Berlin (dpa/tmn) - Auch als Fahrgemeinschaft sind Angehörige eines Betriebes auf dem Weg zu ihrer Weihnachtsfeier versichert. Darauf weist die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) in Berlin hin.

Grundsätzlich genießen alle Angestellten auf dem Hin- und Rückweg den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Wege von und zur Feier werden versicherungsrechtlich wie Arbeitswege behandelt. Das trifft auch auf Fahrgemeinschaften zu. Voraussetzung ist allerdings, dass der direkte Weg gewählt wird. Zudem entfalle der Versicherungsschutz, wenn Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht.


Weitere Meldungen aus dem Familienrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Was Ehepaare oder Zukünftige wissen und beachten sollten. [mehr...]

Jugend und Recht

Welche Rechte und Pflichten haben Jugendliche... [mehr...]

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Unser Ratgeber Familie, Ehe & Scheidung informiert über alle wichtigen Themen.

>> Zum Ratgeber

Alle wichtigen Vorlagen, Musterverträge und Arbeitshilfen

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>