Suche:
Stichwörter:
Dienstag, 16. Oktober 2007

Vor Mammographie eine Woche lang keinen Kaffee trinken

München (dpa/tmn) - Um bei einer Mammographie Schmerzen zu vermeiden, sollten Frauen vor der Untersuchung keinen Kaffee trinken. Der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) in München empfiehlt, etwa eine Woche vor der Vorsorgeuntersuchung auf Koffein zu verzichten.


Die Mammographie hilft bei der Früherkennung von Brustkrebs. (Bild: dpa)

München (dpa/tmn) - Um bei einer Mammographie Schmerzen zu vermeiden, sollten Frauen vor der Untersuchung keinen Kaffee trinken. Der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) in München empfiehlt, etwa eine Woche vor der Vorsorgeuntersuchung auf Koffein zu verzichten.

Koffein habe die Eigenschaft, die weibliche Brust empfindlicher und knotiger zu machen. Dadurch könne die Röntgenuntersuchung schmerzhafter werden. Auch auf koffeinhaltige Getränke wie Cola, Tee oder Energie-Drinks sollte an den Tagen vorher verzichtet werden.

Frauen, die noch ihre Regel haben, empfiehlt der BVF die Mammographie in der ersten Zyklushälfte. In diesem Zeitraum sei die Brust weicher, relativ frei von hormonbedingten Gewebeverhärtungen und nicht so empfindlich. Um bessere Röntgenbilder zu erhalten, sollten darüber hinaus vor der Untersuchung keine Deodorants, Parfüms, Körperöle oder Puder aufgetragen werden. Durch Kosmetika könnten Rückstände auf der Haut verbleiben, die Schatten auf den Röntgenbildern hinterlassen und weitere Aufnahmen nötig machen.


Weitere Meldungen aus dem Familienrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Was Ehepaare oder Zukünftige wissen und beachten sollten. [mehr...]

Jugend und Recht

Welche Rechte und Pflichten haben Jugendliche... [mehr...]

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Unser Ratgeber Familie, Ehe & Scheidung informiert über alle wichtigen Themen.

>> Zum Ratgeber

Alle wichtigen Vorlagen, Musterverträge und Arbeitshilfen

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>