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Mittwoch, 24. Oktober 2007

Vor Krankenkassenwechsel nicht nur Beiträge vergleichen

Halle (dpa/tmn) - Vor einem Wechsel der Krankenkasse sollten Versicherte nicht nur die Beitragsätze vergleichen. Auch die Leistungen variieren von Kasse zu Kasse. Deshalb sollte geprüft werden, ob die neue Versicherung alle Leistungen anbietet, die dem Wechselwilligen wichtig sind.


Krankenkassenwechsel: Neben dem Beitragssatz auch die Leistungen der Kasse überprüfen. (Bild: dpa)

Halle (dpa/tmn) - Vor einem Wechsel der Krankenkasse sollten Versicherte nicht nur die Beitragsätze vergleichen. Auch die Leistungen variieren von Kasse zu Kasse. Deshalb sollte geprüft werden, ob die neue Versicherung alle Leistungen anbietet, die dem Wechselwilligen wichtig sind.

Darauf macht die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt in Halle aufmerksam. Wer erst nach dem Wechsel feststellt, dass bestimmte Leistungen fehlen, hat Pech gehabt: Nach einem Wechsel gilt per Gesetz eine 18-monatige Bindungsfrist. Diese erlischt nur dann, wenn die Kasse innerhalb dieses Zeitraums die Beiträge erhöht. In diesem Fall können Versicherte ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.


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