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Freitag, 9. Februar 2007

Vier Abmahnungen: Unkündbarer Mitarbeiter entlassen

Köln/Bonn (dpa/gms) - Auch ein eigentlich unkündbarer Mitarbeiter kann nach der vierten Abmahnung entlassen werden. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln hervor (Aktenzeichen 14 Sa 158/06), auf das der Personalverlag in Bonn hinweist.


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Köln/Bonn (dpa/gms) - Auch ein eigentlich unkündbarer Mitarbeiter kann nach der vierten Abmahnung entlassen werden. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln hervor (Aktenzeichen 14 Sa 158/06), auf das der Personalverlag in Bonn hinweist.

In dem entschiedenen Fall war eine Sozialarbeiterin in einem Klinikum vier Mal abgemahnt worden, da sie ihre Arbeit nicht oder nur nachlässig verrichtet hatte. Aufgrund ihrer langjährigen Beschäftigung war sie ordentlich unkündbar. Als keine Besserung eintrat, kündigte der Arbeitgeber ihr jedoch außerordentlich - zu Recht, wie das Gericht befand.

Die außerordentliche Kündigung war nach Ansicht der Richter wirksam, da es dem Arbeitgeber nicht zuzumuten gewesen sei, die Mitarbeiterin weiterzubeschäftigen. Wegen der Vielzahl der Pflichtverletzungen hätte das Klinikum sonst jederzeit mit weiteren Störungen rechnen müssen. Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung ist den Angaben zufolge, dass der betreffende Arbeitnehmer mehrfach in gleicher Weise abgemahnt wurde.


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