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Montag, 6. November 2006

Viele Kosten des Fahrstuhls müssen Mieter nicht tragen

Berlin (dpa/gms) - Viele Kosten, die ein Fahrstuhl im Haus verursacht, müssen Mieter nicht mittragen. So seien zum Beispiel die Reparaturkosten für den Fahrstuhl keine Nebenkosten. Darauf weist der Deutsche Mieterbund in Berlin hin.

Berlin (dpa/gms) - Viele Kosten, die ein Fahrstuhl im Haus verursacht, müssen Mieter nicht mittragen. So seien zum Beispiel die Reparaturkosten für den Fahrstuhl keine Nebenkosten. Darauf weist der Deutsche Mieterbund in Berlin hin.

Er bezieht sich damit auf ein Urteil des Amtsgerichts Rheinbach (Az.: 3 C 242/87). Demnach seien die Aufwendungen zur Beseitigung einer Betriebsstörung nicht als Betriebskosten zu werten. Also müsse der Mieter dafür nicht zahlen, entschied das Landgericht Hamburg (Az.: 316 S 15/00).

Umlagefähig sind dagegen die Kosten für Wartung und Strom der Notrufanlage. Zudem kann nach Darstellung des Mieterbundes der Einbau eines Aufzugs eine Modernisierungsmaßnahme sein, an der der Mieter beteiligt werden kann. Keine Modernisierung sei es dagegen, wenn ein altersschwacher Aufzug durch eine neue Anlage ersetz wird.

 

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