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Donnerstag, 6. September 2007

Verlust des Führerscheins: Arbeitnehmer riskiert Job

Frankfurt/Main (dpa) - Arbeitnehmer müssen beim Verlust ihres Führerscheins auch um ihren Arbeitsplatz fürchten. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem Urteil festgestellt (Az.: 4 Ca 2691/07).

Frankfurt/Main (dpa) - Arbeitnehmer müssen beim Verlust ihres Führerscheins auch um ihren Arbeitsplatz fürchten. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem Urteil festgestellt (Az.: 4 Ca 2691/07).

Die Richter bestätigten damit die Kündigung eines Gepäckwagenfahrers einer Transportfirma am Frankfurter Flughafen. Der auf dem Flughafen-Rollfeld für die Beförderung von Gepäckstücken zuständige Mitarbeiter hatte sich in seiner Freizeit trotz eines Alkoholgehaltes von 1,7 Promille ans Steuer seines Autos gesetzt und war in eine Polizeikontrolle geraten. Vor Gericht argumentierte er, es sei der Firma zumutbar, ihn bis zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis in einigen Monaten anderweitig zu beschäftigen. Die Firma verwies jedoch auf das «Sicherheitsinteresse» und den selbst verschuldeten Verlust des Führerscheins.

Laut Urteil muss das Unternehmen nicht warten, bis der Mitarbeiter die medizinisch-psychologische Prüfung möglicherweise besteht und seinen Führerschein wiederbekommt. Ist ein Arbeitsverhältnis zwingend mit dem Besitz einer Fahrerlaubnis verknüpft, stelle deren Verlust immer einen «personenbedingten Kündigungsgrund» dar, heißt es in der Entscheidung.


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