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Donnerstag, 6. September 2007

Verbindliche Auskunft vom Finanzamt: Gebühr nicht absetzbar

Berlin (dpa/tmn) - Steuerzahler können die Gebühr für eine sogenannte verbindliche Auskunft beim Finanzamt nicht absetzen. Die Gebühr sei eine steuerliche Nebenleistung und damit prinzipiell nicht abzugsfähig, sagt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler (BdSt) in Berlin.

Berlin (dpa/tmn) - Steuerzahler können die Gebühr für eine sogenannte verbindliche Auskunft beim Finanzamt nicht absetzen. Die Gebühr sei eine steuerliche Nebenleistung und damit prinzipiell nicht abzugsfähig, sagt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler (BdSt) in Berlin.

Die neue Regelung war Ende des vergangenen Jahres in Kraft getreten. Unverbindliche Auskünfte, die den Großteil der Anfragen darstellen, sowie sogenannte verbindliche Zusagen im Rahmen einer Steuerprüfung sind weiterhin gebührenfrei.

Mehrere Verbände aus dem Bereich Lohnsteuerberatung lehnen die Gebühr für verbindliche Auskünfte ab. Vor Gericht sei jetzt ein erstes Verfahren anhängig, sagte Käding.


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