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Donnerstag, 21. Juni 2007

Unterhaltssätze für Trennungskinder sinken erstmals

Düsseldorf (dpa) - Erstmals in Deutschland steht minderjährigen Kindern weniger Unterhalt zu. Die Mindestsätze für den Unterhalt sinken vom 1. Juli an um etwa ein Prozent.


Düsseldorf (dpa) - Erstmals in Deutschland steht minderjährigen Kindern weniger Unterhalt zu. Die Mindestsätze für den Unterhalt sinken vom 1. Juli an um etwa ein Prozent.

«So etwas hat es noch nie gegeben», sagte Familienrichter Jürgen Soyka vom Oberlandesgericht Düsseldorf bei der Vorstellung der bundesweit geltenden neuen «Düsseldorfer Tabelle». Ursache sei der Rückgang der Nettolöhne, die der Berechnung zu Grunde liegen. «Wenn die Eltern weniger Einkommen haben, müssen sie irgendwo kürzen, und dann sind auch die Kinder betroffen», sagte Soyka.

In Deutschland leben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 3,6 Millionen Kinder bei einem allein erziehenden Elternteil. Von den sinkenden Sätzen sind nach Angaben des «Verbandes allein erziehender Mütter und Väter» etwa zwei Millionen Kinder betroffen. Der Verband bezeichnete den sinkenden Unterhalt angesichts sprudelnder Steuereinnahmen als Skandal: «Kindern steht mehr zu als eine Existenz an der Armutsgrenze.» Der Verband appellierte an die unterhaltspflichtigen Eltern, die Kürzung freiwillig auszugleichen.

Das Gericht habe bei der Festlegung keine Wahl gehabt, betonte Soyka: «Die Regelbeträge müssen sich an der Nettolohn-Entwicklung orientieren.» Dies sei gesetzlich vorgeschrieben. «Die Dynamisierung hat auch Nachteile. Die Kinder bekommen das nun zu spüren.» Die «Düsseldorfer Tabelle» wird alle zwei Jahre neu berechnet. Zuletzt waren die Sätze 2005 um 2,5 Prozent angehoben worden.

Unterhaltspflichtige mit einem Nettoeinkommen bis 1300 Euro im Monat müssen für ein maximal fünfjähriges Kind künftig 202 Euro zahlen - zwei Euro weniger als bisher. Ab 4400 Euro Nettoeinkommen sind es 404 Euro - ein Minus von vier Euro. Mehr Geld bekommen nur volljährige Kinder, wenn der Unterhaltspflichtige in den unteren drei Gehaltsgruppen eingestuft ist. Ursache seien jüngere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH). Der maximale Satz liegt bei 662 Euro für volljährige Kinder, wenn der Unterhaltspflichtige mindestens 4400 Euro netto verdient.

Der «Düsseldorfer Tabelle» ist die «Berliner Tabelle» mit zwei weiteren Niedrig-Einkommensgruppen für die neuen Bundesländer vorgeschaltet. Bis 1000 Euro Netto-Einkommen fallen dabei je nach Alter des Kindes zwischen 186 und 361 Euro Mindestunterhalt an. Auch in der «Berliner Tabelle» sinken die Sätze um etwa ein Prozent, dafür wurde für die Volljährigen nun nach der BGH-Rechtsprechung eine eigene Altersstufe mit deutlich höherem Satz eingeführt. Statt bislang 269 oder 280 Euro haben die Volljährigen Anspruch auf 361 Euro, wenn sie im Elternhaushalt leben. In den höheren Einkommensgruppen gilt auch in den neuen Bundesländern die «Düsseldorfer Tabelle».

Durch die geplante Unterhaltsreform drohten den Kindern aber noch weit größere Abstriche beim Mindestunterhalt, sagte Soyka. Bei der geplanten Orientierung am steuerlichen Existenzminimum seien Abschläge von zwölf Prozent zu erwarten. Falls die Reform in Kraft tritt, sei die neue «Düsseldorfer Tabelle» Makulatur.


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