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Freitag, 14. September 2007

Trotz Krankheiten-Serie nur sechs Wochen Lohnfortzahlung

Mainz (dpa) - Ein Arbeitnehmer hat auch dann nur Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung, wenn er über einen längeren Zeitraum hinweg ohne Unterbrechung von verschiedenen Krankheiten heimgesucht wird. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz.


Klinik in München: Wer länger als sechs Wochen krank ist, erhält vom Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung mehr. (Bild: dpa)

Mainz (dpa) - Ein Arbeitnehmer hat auch dann nur Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung, wenn er über einen längeren Zeitraum hinweg ohne Unterbrechung von verschiedenen Krankheiten heimgesucht wird. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz.

Eine Ausnahme gelte nur, wenn der Betroffene zwischenzeitlich wieder arbeitsfähig war, dann aber wegen einer erneuten Erkrankung wieder arbeitsunfähig geworden sei (Az.: 2 Sa 109/079). Das Gericht wies mit seinem Urteil die Zahlungsklage eines Mannes ab, der seit Februar 2006 nicht mehr zur Arbeit erschienen war. Sein Arbeitgeber hatte die Lohnfortzahlungen nach sechs Wochen eingestellt. Der Kläger verlangte eine Weiterzahlung mit der Begründung, es seien regelmäßig neue Erkrankungen aufgetreten, so dass der Lauf des Sechs-Wochen-Zeitraums jeweils neu begonnen habe. Der Arbeitgeber wandte dagegen ein, die Frist müsse einheitlich berechnet werden. Das LAG schloss sich dieser Auffassung an. Dafür spreche schon der Wortlaut des Gesetzes, der nicht auf einzelne Erkrankungen, sondern auf die «Arbeitsunfähigkeit» abstelle.


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