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Dienstag, 5. Juni 2007

Trennungszeit vor Scheidung: Zweitwohnungssteuer rechtens

Die Besteuerung einer Zweitwohnung ist auch dann rechtens, wenn diese während der Trennungszeit vor der Scheidung genutzt wird. Das geht aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für Nordrhein-Westfalen hervor.


Münster/Bielefeld (dpa) - Die Besteuerung einer Zweitwohnung ist auch dann rechtens, wenn diese während der Trennungszeit vor der Scheidung genutzt wird. Das geht aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für Nordrhein-Westfalen hervor.

Hintergrund oder Anlass für die Nutzung sei unerheblich, befanden die Richter in Münster (Aktenzeichen: 14 A 2608/05). Entscheidend sei, wie jemand melderechtlich erfasst sei. Im konkreten Fall war ein Mann aus Bielefeld von der Stadt zu einer Zweitwohnungssteuer von 216 Euro herangezogen worden. Die Klage dagegen wiesen das Verwaltungsgericht Minden wie nun auch das OVG ab.


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