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Dienstag, 18. März 2008

Schlüssel im Auto: Versicherung muss nach Diebstahl zahlen

Hamm/Berlin (dpa/tmn) - Wenn ein Autofahrer seinen Schlüssel im Kofferraum versteckt und das Fahrzeug anschließend gestohlen wird, muss die Versicherung in bestimmten Fällen dennoch zahlen.


Bild: pixelio

Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Hamm hervor (Az: 20 U 226/04), auf das der Deutsche Anwaltverein in Berlin hinweist. In dem entschiedenen Fall war ein Wagen gestohlen worden, während die Besitzerin einkaufen war. Zuvor hatte sie die Fahrzeugpapiere und Ersatzschlüssel für ihr Auto im Kofferraum versteckt. Aus diesem Grund wollte ihre Versicherung nicht zahlen.

Die Richter entschieden jedoch anders: Die Versicherung habe nicht nachweisen können, dass das Zurücklassen von Papieren und Schlüsseln die Ursache für den Diebstahl gewesen sei. Das käme allenfalls dann in Frage, wenn der Dieb die Papiere vor der Tat im Wagen hätte sehen können. Für im Fahrzeug zurückgelassene Schlüssel gelte, dass sie nur dann ursächlich für den Diebstahl seien, wenn der Täter sie verwendet hätte. Mit seiner Entscheidung widersprach das OLG der ersten Instanz, die der Versicherung Recht gegeben hatte.


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