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Dienstag, 20. November 2007

Schlüssel im Auto: Kein Versicherungsschutz bei Diebstahl

Koblenz/München (dpa/tmn) - Wer seinen Ersatzschlüssel im Auto deponiert, verliert bei einem Diebstahl den Versicherungsschutz. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Koblenz hervor, auf das die Fachzeitschrift «Recht und Schaden» hinweist.

Koblenz/München (dpa/tmn) - Wer seinen Ersatzschlüssel im Auto deponiert, verliert bei einem Diebstahl den Versicherungsschutz. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Koblenz hervor, auf das die Fachzeitschrift «Recht und Schaden» hinweist.

In einem solchen Fall handele der Betroffene grob fahrlässig, so dass die Versicherung leistungsfrei werde (Az.: 16 O 190/05). Das Gericht wies die Zahlungsklage eines Fahrzeughalters gegen seine Kfz-Diebstahlsversicherung ab. Der Kläger hatte seine Jacke mit einem Zweitschlüssel im Wagen zurückgelassen. Unbekannte schlugen die Seitenscheibe des Fahrzeugs ein, nahmen den Wagenschlüssel und fuhren davon. Die Versicherung weigerte sich, den Schaden zu regulieren. Das Landgericht gab ihr Recht und ließ auch das Argument des Klägers nicht gelten, Profis hätten den Diebstahl begangen. Dies ändere nichts daran, dass er den Diebstahl grob fahrlässig begünstigt habe.


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