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Stichwörter: Risikolebensversicherung, Erben, 
Montag, 28. Januar 2008

Risikolebensversicherung steht nicht ohne weiteres Erben zu

Saarbrücken (dpa) - Der Betrag aus einer Risiko-Lebensversicherung steht nicht zwangsläufig den Erben zu. Das entschied das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken in einem Urteil.


Dies gilt demnach insbesondere, wenn der Versicherte ausdrücklich zwei Begünstigte zu gleichen Teilen eingesetzt hat und einer von ihnen mit dem Versicherten stirbt. In diesem Falle erhalte der noch lebende Begünstigte alles und die Erben des verstorbenen Versicherten gingen leer aus (Az.: 5 U 581/06).

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klagen einer getrennt lebenden Ehefrau und deren Tochter gegen eine Versicherungsgesellschaft ab. Der Ehemann der Klägerin hatte eine Risikolebensversicherung abgeschlossen und zu gleichen Teilen seinen Bruder sowie seine neue Lebensgefährtin eingesetzt. Der Ehemann und die Freundin kamen gemeinsam bei der Tsunami-Katastrophe im Dezember 2004 ums Leben. Die Kläger argumentierten, nur ihnen als Erben stehe die Versicherungssumme zu.

Das OLG sah dafür keine rechtliche Grundlage. Der gestorbene Ehemann der Klägerin habe deutlich gemacht, dass nur sein Bruder und seine Lebensgefährtin begünstigt sein sollten. Daher habe die Versicherung den Gesamtbetrag zu Recht nach dem gleichzeitigen Tod der Freundin an den Bruder ausgezahlt, heißt es in dem Urteil, das in der Fachzeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» veröffentlicht wurde.


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