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Stichwörter: Riester-Rente, Altersvorsorge, 
Donnerstag, 21. Februar 2008

Riester-Fonds: Bei Todesfall geht angespartes Geld an Erben

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Bei einem Todesfall geht in Riester-Fonds angespartes Geld an die Erben, auch wenn der Vertrags-Inhaber bereits in der Auszahlungsphase war. Das teilt der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) in Frankfurt in einer Broschüre mit.


Altersvorsorge will gut geplant sein. (Bild: dpa)

Denn bei der Riester-Rente in Form eines Investmentfonds werde in der Regel ein Auszahlungsplan mit Teilkapital-Verrentung vereinbart. Bei anderen Riester-Verträgen komme es dagegen immer darauf an, was vertraglich vereinbart wurde. Stirbt der Sparer vor Eintritt in den Ruhestand, sei es dagegen allgemein üblich, dass das Vermögen an die Erben geht.

Informationen: Der Ratgeber «Die Riester-Rente mit Investmentfonds» mit weiteren Tipps zu dem Thema Riester-Fonds ist kostenlos und kann beim BVI telefonisch bestellt oder im Internet heruntergeladen werden, Telefon: 069/597 14 06.


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