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Stichwörter: UnterhaltsrechtEhevertrag
Freitag, 4. April 2008

Neues Unterhaltsrecht: Notar muss beurkunden

Hamburg/Berlin (dpa/tmn) - Folgen des neuen Unterhaltsrechts beachten: Auf ein Detail des neuen Unterhaltsrechts macht die Schleswig-Holsteinische Notarkammer in Hamburg aufmerksam.


Bild: pixelio

Demnach konnten Eheleute vor dem Jahreswechsel schon während der Ehe oder während des Scheidungsverfahrens Vereinbarungen über Unterhaltspflichten nach der Scheidung treffen - schriftlich oder mündlich. Seit dem 1. Januar 2008 reicht das nicht mehr aus, teilt die Vertretung der Kammer in Hamburg mit. Vereinbarungen zum nachehelichen Unterhalt müssten jetzt notariell beurkundet werden, um rechtlich wirksam zu sein. Nach Angaben des Ausschusses Familienrecht im Deutschen Anwaltverein in Berlin betraf das vorher nur güterrechtliche Regelungen.

Wenn Ansprüche zum Beispiel der Frau für die Zeit vor der Scheidung vor Gericht durchgesetzt wurden, gelten diese nach der Scheidung nicht automatisch weiter, erläutern die Notare weiter - dafür bedarf es einer notariellen Beurkundung. Grundsätzlich könne ein Ehevertrag helfen: In dem Dokument treffen Eheleute individuelle Vereinbarungen abweichend vom geltenden Gesetz.

Zum Beispiel halten sie darin längere Betreuungszeiten oder höhere Unterhaltsbeträge rechtlich bindend fest. Der Kinder betreuende Elternteil könne sich so besser für die Zeit nach der Scheidung absichern, als nach geltendem Recht vorgesehen ist.


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