Neue Liebe ohne Heirat: Kein Unterhaltsanspruch mehr
Zweibrücken (dpa) - Auch eine neue Beziehung ohne Trauschein kann zum Verlust von Unterhaltsansprüchen gegen den Ex-Mann führen. Das entschied das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken in einem Urteil.
Zweibrücken (dpa) - Auch eine neue Beziehung ohne Trauschein kann zum Verlust von Unterhaltsansprüchen gegen den Ex-Mann führen. Das entschied das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken in einem Urteil.
Maßgebend ist nach Auffassung des Gerichts allein, ob sich die neue Beziehung in einem solchen Maß verfestigt hat, dass sie mit einer neuen Ehe vergleichbar ist (Az.: 2 UF 26/06).
Das Gericht hob mit seinem Urteil eine gegenteilige Entscheidung des Amtsgerichts Ludwigshafen auf und gab der Klage eines geschiedenen Ehemannes statt. Der Kläger hatte sich bei seiner Scheidung 2002 in einem gerichtlichen Vergleich verpflichtet, seiner Ehefrau monatlich 477 Euro Unterhalt zu zahlen. Etwa vier Jahre später wollte er sich von dieser Verpflichtung wieder lösen, nachdem seine Ex-Frau eine feste Beziehung zu einem neuen Partner eingegangen war.
Anders als das Amtsgericht meinte das OLG, dass nicht entscheidend sei, ob die Partner mit oder ohne Trauschein zusammenlebten. Ebenso sei unerheblich, dass beide über eigene Wohnungen verfügten. Maßgebend sei, dass sie regelmäßig ihre freie Zeit gemeinsam verbrächten. Außerdem bestehe die Beziehung auch schon mehr als drei Jahre, heißt es in dem in der Fachzeitschrift «OLG-Report» veröffentlichten Urteil.
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