Stichwörter:
Freitag, 21. Dezember 2007
Nebenkosten müssen über 12 Monate abgerechnet werden
Hamburg (dpa/tmn) - Vermieter dürfen den einer Nebenkostenabrechnung zugrundeliegenden Zeitraum nicht verlängern, um die Abrechnungsfrist nicht zu versäumen. Es muss immer über 12 Monate abgerechnet werden, teilt der Mieterverein Hamburg mit.
Hamburg (dpa/tmn) - Vermieter dürfen den einer Nebenkostenabrechnung zugrundeliegenden Zeitraum nicht verlängern, um die Abrechnungsfrist nicht zu versäumen. Es muss immer über 12 Monate abgerechnet werden, teilt der Mieterverein Hamburg mit.
Ebenso wenig sei es zulässig, den Abrechnungszeitraum zu verlegen, um die Frist zu halten. Vermieter müssen Mietern innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf eines Abrechnungszeitraums die Betriebskostenabrechnung zustellen. Wo der Abrechnung das Kalenderjahr zugrunde liegt, läuft zum Jahresende die Frist für 2006 ab.
Weitere Meldungen aus dem Familienrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen





