Suche:
Stichwörter: Mietminderung, Abmahnung, 
Donnerstag, 25. Oktober 2007

Mülltüten im Treppenhaus: Nachbarn dürfen Miete mindern

Berlin (dpa/tmn) - Wenn Bewohner eines Mehrfamilienhauses regelmäßig ihre Mülltüten vor der Wohnungstür stehen lassen, dürfen die dadurch belästigten Nachbarn die Miete mindern.


Bild: Pixelio.de/Paul-Georg Meister

Berlin (dpa/tmn) - Wenn Bewohner eines Mehrfamilienhauses regelmäßig ihre Mülltüten vor der Wohnungstür stehen lassen, dürfen die dadurch belästigten Nachbarn die Miete mindern.

Dies gelte aber nur, wenn durch den Müll eine starke Beeinträchtigung entsteht, erklärt Ulrich Ropertz, Sprecher des Deutschen Mieterbundes (DMB) in Berlin. Es reiche nicht aus, vom Anblick der Mülltüten nur genervt zu sein: «Es muss schon richtig stinken, damit man die Miete kürzen darf.» Angemessen sei dann eine Kürzung um drei bis fünf Prozent.

Bevor es soweit kommt, muss jedoch erstmal der Vermieter auf das Problem aufmerksam gemacht werden, damit er es beheben kann. «Der Vermieter ist schließlich dafür zuständig, dass die Spielregeln im Haus eingehalten werden», so der Experte. Dem «Müll-Sünder» drohe bei Wiederholung eine Abmahnung durch den Vermieter.


Weitere Meldungen aus dem Familienrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Was Ehepaare oder Zukünftige wissen und beachten sollten. [mehr...]

Jugend und Recht

Welche Rechte und Pflichten haben Jugendliche... [mehr...]

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Unser Ratgeber Familie, Ehe & Scheidung informiert über alle wichtigen Themen.

>> Zum Ratgeber

Alle wichtigen Vorlagen, Musterverträge und Arbeitshilfen

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>