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Dienstag, 12. Juni 2007

Mehr Elterngeld: Steuerklassen-Wechsel nicht immer zulässig

Berlin (dpa/tmn) - Mit der Wahl der Steuerklasse können verheiratete Eltern die Höhe des Elterngeldes wesentlich beeinflussen. Aber nicht jede Steuerklassenkombination wird berücksichtigt, warnt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin.

Berlin (dpa/tmn) - Mit der Wahl der Steuerklasse können verheiratete Eltern die Höhe des Elterngeldes wesentlich beeinflussen. Aber nicht jede Steuerklassenkombination wird berücksichtigt, warnt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin.

Wechselt der wesentlich schlechter verdienende Elternteil vor der Geburt von der ungünstigen Steuerklasse V in die günstige Steuerklasse III, wird das als rechtsmissbräuchlich angesehen. Die günstige Steuerklasse wird dann von der das Elterngeld auszahlenden Stelle nicht berücksichtigt. Zulässig sei dagegen ein Wechsel von der Steuerklasse V in die Steuerklasse IV.


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