Suche:
Stichwörter: Kindergeld, Auszubildender, 
Donnerstag, 17. Januar 2008

Lernen für Wiederholungsprüfung: Anspruch auf Kindergeld

Berlin/München (dpa/tmn) - Fällt ein Auszubildender durch eine seiner Abschlussprüfungen, besteht bis zur Wiederholungsprüfung Anspruch auf Kindergeld. Denn auch die Vorbereitung auf eine Wiederholungsprüfung gehört zur Berufsausbildung.


Wie der Bund der Steuerzahler in Berlin erläutert, gilt das selbst dann, wenn der Auszubildende während dieser Zeit nicht mehr im Ausbildungsverhältnis steht. Voraussetzung für den Zahlungsanspruch ist aber, dass sich der Auszubildende ernsthaft auf den Berufsabschluss vorbereitet und währenddessen keine Vollzeitbeschäftigung aufnimmt. Als solche gelte laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs in München (Az.: III R 67/04) eine Tätigkeit mit einer Arbeitszeit von 37 Stunden pro Woche. Außerdem darf für den Kindergeldanspruch die Einkunftsgrenze von 7680 Euro pro Jahr nicht überschritten werden.


Weitere Meldungen aus dem Familienrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Was Ehepaare oder Zukünftige wissen und beachten sollten. [mehr...]

Jugend und Recht

Welche Rechte und Pflichten haben Jugendliche... [mehr...]

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Unser Ratgeber Familie, Ehe & Scheidung informiert über alle wichtigen Themen.

>> Zum Ratgeber

Alle wichtigen Vorlagen, Musterverträge und Arbeitshilfen

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>