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Montag, 26. Februar 2007

Leibliche Mutter verliert nach Adoption Umgangsrecht

Stuttgart (dpa/gms) - Nach einer Adoption hat eine leibliche Mutter kein Umgangsrecht mit ihrem Kind. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart entschieden, berichtet die Zeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht».

Stuttgart (dpa/gms) - Nach einer Adoption hat eine leibliche Mutter kein Umgangsrecht mit ihrem Kind. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart entschieden, berichtet die Zeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht».

In solchen Fällen sei das so genannte Elternrecht, das den Umgang mit dem Kind sicherstellt, an die Adoptiveltern übergegangen. Es müsse alles unterbleiben, was die Integration in die neue Familie gefährde (Az.: 15 UF 4/06).

Das Gericht wies die Beschwerde einer Mutter gegen eine Entscheidung des Familiengerichts zurück. Dieses hatte einen Antrag der Frau, ihr ein regelmäßiges Umgangsrecht mit ihrem leiblichen Kind einzuräumen, abschlägig beschieden. Die Frau hatte das inzwischen zehnjährige Kind wenige Monate nach der Geburt zur Adoption freigegeben. Das OLG sah für das Verlangen der Frau keine rechtliche Grundlage. Zwar könnte ausnahmsweise ein Umgangsrecht eingeräumt werden, wenn dies auch dem Wohl des Kindes diene. Dafür lägen jedoch keine Anhaltspunkte vor.


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