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Montag, 24. September 2007

Lehrer müssen Lehrmittel nicht von ihrem Gehalt bezahlen

Münster/Berlin (dpa/tmn) - Lehrer können nicht dazu verpflichtet werden, Unterrichtsmittel von ihrem Gehalt zu bezahlen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster (Az: 6 B 1880/06).


Münster/Berlin (dpa/tmn) - Lehrer können nicht dazu verpflichtet werden, Unterrichtsmittel von ihrem Gehalt zu bezahlen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster (Az: 6 B 1880/06).

Darauf weist der Deutsche Anwaltverein in Berlin hin. In dem Fall war ein Lehrer von der Schulverwaltung aufgefordert worden, seine Lehrmittel für den Englischunterricht auf eigene Kosten anzuschaffen. Zuvor hatte es die Schulkonferenz abgelehnt, dem Lehrer das benötigte Material aus öffentlichen Mitteln zur Verfügung zu stellen. Dagegen klagte der Betroffene.

Das OVG gab ihm Recht: Für eine solche Anordnung des Dienstherrn fehle die rechtliche Grundlage. Auch wenn in der Vergangenheit Lehrkräfte häufiger Unterrichtsmaterial aus eigener Tasche bezahlt hätten, ergebe sich daraus kein Gewohnheitsrecht. Ebenso lasse sich ein solches Recht nicht mit der Tatsache begründen, dass Lehrmittel steuerlich als Werbungskosten abgesetzt werden können. Das Gehalt eines Beamten sei nicht dazu bestimmt, Arbeitsmittel zur Dienstausübung anzuschaffen, so die Richter.

Informationen: Deutsche Anwaltauskunft, Telefon: 01805/18 18 05 (für 14 Cent pro Minute)


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