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Donnerstag, 4. Oktober 2007

Kindergeld auch für verheiratetes Kind möglich

Berlin/München (dpa/tmn) - Eltern können auch dann Anspruch auf Kindergeld haben, wenn ihr Kind verheiratet ist. Dazu müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein, teilt der Bund der Steuerzahler (BdSt) in Berlin unter Berufung auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs in München mit (Az.: III R 65/06).


Berlin/München (dpa/tmn) - Eltern können auch dann Anspruch auf Kindergeld haben, wenn ihr Kind verheiratet ist. Dazu müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein, teilt der Bund der Steuerzahler (BdSt) in Berlin unter Berufung auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs in München mit (Az.: III R 65/06).

Erstens dürfen die Einkünfte des Ehepartners des Kindes für dessen vollständigen Unterhalt nicht ausreichen, zweitens darf das Kind nicht über ausreichende eigene Mittel für seinen Unterhalt verfügen, und drittens müssen die Eltern weiterhin für ihr Kind aufkommen. Diese Bedingungen sind erfüllt, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes - einschließlich der Unterhaltsleistungen des Ehepartners - niedriger sind als das steuerrechtliche Existenzminimum von 7680 Euro pro Jahr, so der BdSt.


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