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Stichwörter: Festgeld, Geldanlage, 
Mittwoch, 5. März 2008

Kind ist Inhaber von Festgeld: Eltern ohne Ausgaberecht

Saarbrücken (dpa) - Legen Eltern auf den Namen ihres Kindes Festgeld an, so können sie nicht mehr eigenmächtig über den Betrag verfügen. Das geht aus einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken hervor.


Nach Auffassung der Richter wird allein das Kind Inhaber des Festgeldkontos und damit auch Eigentümer des angelegten Geldes (Urteil vom 28.12.2007 - 4 U 8/07 - 2). Das Gericht gab mit seinem Urteil der Zahlungsklage einer 23-jährigen Frau statt. Ihr Vater hatte auf ihren Namen ein Festgeldkonto über umgerechnet rund 50 000 Euro angelegt. Nach dem Ende der Laufzeit überwies er den Betrag auf ein anderes Anlagekonto, das nicht mehr auf den Namen der Klägerin lautete. Zwar zahlte ihr der Vater später rund 25 800 Euro aus. Die Klägerin verlangte aber den Gesamtbetrag zuzüglich der angefallenen Zinsen aus der Geldanlage.

Das OLG gab ihr Recht und erklärte, die Eltern hätten bei der Geldanlage ihre Tochter ohne jeden Vorbehalt als Kontoinhaberin benannt. Daher sei allein die Klägerin Gläubigerin der Bank geworden. Dafür spreche auch, dass der Vater nach eigenen Angaben diese Form der Geldanlage gewählt habe, um steuerliche Freibeträge der Tochter zu nutzen. Das wiederum setze rechtlich geradezu zwingend voraus, dass die Tochter alleinige Inhaberin des Festgeldkontos gewesen sei. Andernfalls wäre der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt.


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