Kind hat Ganztagsbetreuung: Kein höherer Unterhaltsanspruch
Frankfurt/Main (dpa) - Ein Kind von getrennt lebenden Eltern hat bei einer ganztägigen Betreuung in einem Kinderhort keinen höheren Unterhaltsanspruch. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt in einem in der Zeitschrift «OLG-Report» veröffentlichten Beschluss entschieden.
Frankfurt/Main (dpa) - Ein Kind von getrennt lebenden Eltern hat bei einer ganztägigen Betreuung in einem Kinderhort keinen höheren Unterhaltsanspruch. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt in einem in der Zeitschrift «OLG-Report» veröffentlichten Beschluss entschieden.
Die Ganztagsbetreuung diene nicht in erster Linie erzieherischen und entwicklungsfördernden Zwecken, sondern solle der Mutter eine berufliche Betätigung ermöglichen (Az.: 6 UF 207/06).
Das Gericht wies die Berufung einer Mutter gegen ein Urteil des Amtsgerichts Darmstadt zurück. Das Amtsgericht hatte ihre Klage auf höhere Unterhaltszahlungen des Kindsvaters abgewiesen. Die Frau hatte die Klage damit begründet, dass das Kind ganztags in einem Kinderhort betreut werde und einen finanziell höheren Bedarf habe. Das OLG schloss sich jedoch der ablehnenden Haltung des Amtsgerichts an. Nach Ansicht der Richter könnte die Frau aber bessere Erfolgschancen haben, wenn sie für sich selbst höhere Unterhaltszahlungen fordert.
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