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Montag, 17. März 2008

Kantinenessen erschlichen: Kündigung unwirksam

Frankfurt/Main (dpa) - Erschleicht sich ein Arbeitnehmer geringwertige Sozialleistungen seines Arbeitgebers, darf ihm deswegen nicht automatisch gekündigt werden. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem Grundsatzurteil entschieden. 


Bild: pixelio

Die Richter gaben damit der Klage einer Sachbearbeiterin statt und erklärten sowohl die fristlose als auch die ordentliche Kündigung für unwirksam. Die beklagte Bank wurde angewiesen, die Mitarbeiterin weiterzubeschäftigen (Az: 17 Ca 7464/07).

Die Arbeitnehmerin war dabei ertappt worden, wie sie in der Betriebskantine verbilligt gegessen hatte, ohne im Besitz eines entsprechenden Ausweises zu sein. Für diesen hätte sie bezahlen müssen. Die Frau hatte an diesem Tag jedoch den Ausweis ihres ebenfalls bei der Bank tätigen Lebensgefährten benutzt, der sich zuvor krankgemeldet hatte.

Die Bank wertete den Vorfall als «Betrugsversuch», der eine fristlose Kündigung rechtfertige. Laut Urteil hätte sich die Arbeitnehmerin zwar um einen eigenen Ausweis kümmern müssen. Gleichwohl rechtfertige dieser «arbeitsvertragliche Pflichtverstoß» lediglich eine Abmahnung, nicht aber die «schwerste aller denkbaren Sanktionen, die fristlose Kündigung». Der Schaden sei mit wenigen Euro minimal geblieben.


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