Großeltern haften nicht in jedem Fall für ihre Enkel
Bamberg/Berlin (dpa/tmn) - Ebenso wie Eltern nicht in jedem Fall automatisch für ihre Kinder haften, müssen Großeltern nicht immer für ihre Enkel geradestehen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin hin.
Bamberg/Berlin (dpa/tmn) - Ebenso wie Eltern nicht in jedem Fall automatisch für ihre Kinder haften, müssen Großeltern nicht immer für ihre Enkel geradestehen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin hin.
Es sei nicht nötig, dass Eltern oder Großeltern rund um die Uhr auf ihren Nachwuchs aufpassen, um etwa im Straßenverkehr Unfälle zu verhindern, erläutert der DAV unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg (Aktenzeichen: 5 O 227/06). Vielmehr müsse in jedem einzelnen Fall genau geprüft werden, ob sie immer zuverlässig und gewissenhaft gehandelt haben oder nicht. Und nur in letzterem Fall haben sie ihre Aufsichtspflicht verletzt.
Der verhandelte Fall drehte sich um ein fünfjähriges Mädchen, das einem Mann plötzlich ins Fahrrad gelaufen war. Der Radfahrer war deswegen gestürzt und hatte sich schwer am Kopf und der Wirbelsäule verletzt. Vom Großvater, der das Mädchen vom Kindergarten abgeholt hatte, forderte der Mann Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Das Gericht wies dies zurück. Denn es ließ sich nachweisen, dass die Eltern mit dem Kind das richtige Verhalten auf der Straße geübt hatten. Deshalb sei die Unfallursache in der «spontanen Reaktion» eines schuldunfähigen Kindes zu suchen und nicht etwa in einer Verletzung der Aufsichtspflicht durch den Opa.
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