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Montag, 14. Januar 2008

Gericht: Keine Kündigung trotz langwieriger Erkrankung

Mainz (dpa) - Eine krankheitsbedingte, langwierige Arbeitsunfähigkeit oder Leistungsschwäche rechtfertigt nicht ohne weiteres eine Kündigung. Dies entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz.


Krankheitsbedingte, lange Fehlzeiten sind kein Kündigungsgrund. (Bild: dpa)

Mainz (dpa) - Eine krankheitsbedingte, langwierige Arbeitsunfähigkeit oder Leistungsschwäche rechtfertigt nicht ohne weiteres eine Kündigung. Dies entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz.

Nach dem am Montag (14.01.2008) bekannt gewordenen Urteil muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der Ausfall des Mitarbeiters auch zu betrieblichen Beeinträchtigungen führt (Az.: 7 Sa 253/07). Das Gericht gab mit seinem Urteil der Kündigungsschutzklage einer Arbeitnehmerin statt. Die Klägerin war seit etwa eineinhalb Jahren arbeitsunfähig erkrankt, als ihr der Arbeitgeber kündigte. Er erklärte, es sei nicht zu erwarten, dass die Klägerin in absehbarer Zeit wieder gesund werde. Wegen der Erkrankung sei die notwendige Personalplanung beeinträchtigt worden. Dies habe zu erheblichen Störungen im Betriebsablauf geführt.

Das LAG ließ diese Argumentation nicht gelten. Das Gericht hielt dem Arbeitgeber vor, lediglich pauschal von Betriebsstörungen gesprochen zu haben, ohne dies näher zu belegen. Dazu sei er aber verpflichtet, da ihn insoweit die Beweislast treffe.


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