Gemeinsame Ersparnisse: Bei Scheidung wird geteilt
Naumburg/Berlin (dpa/tmn) - Im Fall einer Ehescheidung können beide Partner jeweils die Hälfte der gemeinsamen Ersparnisse beanspruchen. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgericht Naumburg macht der Deutsche Anwaltverein in Berlin aufmerksam (Az.: 8WF 102/06).
Der Name des Kontoinhabers spielt dabei keine Rolle. In dem Fall ging es um eine Frau, die noch während der Ehe ohne Rücksprache mit ihrem Partner 10 000 Euro von einem auf ihren Namen laufenden Sparkonto abgehoben hatte. Auf dieses Konto hatten beide Ehepartner Geld eingezahlt. Nach der Scheidung behielt die Frau die Ersparnisse, und ihr Ex-Mann klagte auf Herausgabe seines Anteils.
Das Gericht entschied zugunsten des Klägers. Vor der Ehe habe Einigkeit darüber bestanden, dass die gesparten Beträge beiden gemeinsam hätten zugutekommen sollen, begründete das Gericht sein Urteil. Die voreilige «Ex» musste daher sowohl die Hälfte des abgehobenen Geldes als auch die Hälfte des noch auf dem Konto verbliebenen Geldes an ihren ehemaligen Mann überweisen.
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