Suche:
Stichwörter:
Donnerstag, 25. Oktober 2007

Freistellungsaufträge bleiben über 2009 hinaus gültig

Berlin (dpa/tmn) - Haben Verbraucher ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilt, bleibt dieser auch über den 1. Januar 2009 hinaus gültig - trotz einer Gesetzesänderung. Darauf weist der Bundesverband Deutscher Banken in Berlin hin.

Berlin (dpa/tmn) - Haben Verbraucher ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilt, bleibt dieser auch über den 1. Januar 2009 hinaus gültig - trotz einer Gesetzesänderung. Darauf weist der Bundesverband Deutscher Banken in Berlin hin.

Ab 2009 fasst der Gesetzgeber mit der Einführung der Abgeltungssteuer den Sparerfreibetrag in Höhe von 750 Euro sowie den Werbungskostenpauschbetrag von 51 Euro zum Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro zusammen. Neue Freistellungsaufträge müssten jedoch nicht erteilt werden. Allerdings sei es sinnvoll, hin und wieder zu prüfen, ob die freigestellten Beträge noch optimal auf verschiedene Konten und Depots verteilt sind. Dem Verband zufolge können Bankkunden ihre Freistellungsaufträge jederzeit und kostenfrei ändern beziehungsweise neue stellen. Bei vielen Banken sei dies auch online oder per Fax möglich.


Weitere Meldungen aus dem Familienrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Was Ehepaare oder Zukünftige wissen und beachten sollten. [mehr...]

Jugend und Recht

Welche Rechte und Pflichten haben Jugendliche... [mehr...]

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Unser Ratgeber Familie, Ehe & Scheidung informiert über alle wichtigen Themen.

>> Zum Ratgeber

Alle wichtigen Vorlagen, Musterverträge und Arbeitshilfen

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>