Suche:
Stichwörter:
Montag, 24. September 2007

Finanzieller Engpass rechtfertigt Lohnkürzungen nicht

Mainz (dpa) - Ein finanzieller Engpass rechtfertigt nicht ohne weiteres Lohnkürzungen. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor.


Baustelle in Frankfurt: Wenn der Arbeitgeber einen finanziellen Engpass hat, darf er nicht einfach die Löhne kürzen. (Bild: dpa)

Mainz (dpa) - Ein finanzieller Engpass rechtfertigt nicht ohne weiteres Lohnkürzungen. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor.

Vielmehr müssten Verträge eingehalten werden und sich ein Mitarbeiter auf entsprechende Lohnvereinbarungen verlassen können. Eine so genannte Änderungskündigung, in der dem Mitarbeiter ein geringerer Lohn angeboten werde, komme daher nur als letztes Mittel in Frage (Az.: 2 Sa 867/06).

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines Arbeitnehmers statt. Wegen finanzieller Engpässe hatte der Arbeitgeber dem Kläger unter anderem eine Lohnkürzung von sechs Prozent und eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit ohne Lohnausgleich vorgeschlagen. Der Kläger hatte dem zugestimmt - aber unter dem Vorbehalt einer gerichtlichen Nachprüfung.

Das LAG befand nun, die Änderungskündigung sei sozial ungerechtfertigt. Ein Eingriff in das Leistungslohngefüge setze unter anderem die Vorlage eines umfassenden Sanierungsplans voraus, der alle milderen Mittel als eine Änderungskündigung ausschöpfe. Einen solchen Plan habe der Arbeitgeber nicht vorgelegt. Das Gericht wörtlich: «Geldmangel entlastet den Schuldner nicht.»


Weitere Meldungen aus dem Familienrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Was Ehepaare oder Zukünftige wissen und beachten sollten. [mehr...]

Jugend und Recht

Welche Rechte und Pflichten haben Jugendliche... [mehr...]

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Unser Ratgeber Familie, Ehe & Scheidung informiert über alle wichtigen Themen.

>> Zum Ratgeber

Alle wichtigen Vorlagen, Musterverträge und Arbeitshilfen

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>