Suche:
Donnerstag, 31. Mai 2007

Feuerwehrmann darf nur 48 Stunden in der Woche arbeiten

Lüneburg (dpa) - Die wöchentliche Arbeitszeit verbeamteter Feuerwehrmänner darf inklusive Bereitschaftsdiensten 48 Stunden nicht übersteigen. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in einem Urteil (Az.: 5 LC 225/04) entschieden.


Lüneburg (dpa) - Die wöchentliche Arbeitszeit verbeamteter Feuerwehrmänner darf inklusive Bereitschaftsdiensten 48 Stunden nicht übersteigen. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in einem Urteil (Az.: 5 LC 225/04) entschieden.

Die niedersächsische Arbeitszeitverordnung für den öffentlichen Feuerwehrdienst, die eine 56-Stundenwoche vorsehe, verstoße gegen EU-Recht. Eine europäische Richtlinie sehe seit Ende 1996 eine wöchentliche durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden vor. Geklagt hatte ein Feuerwehrmann aus Hannover. Die Stadt muss ihm nun Freizeitausgleich für die Mehrarbeit gewähren.


Weitere Meldungen aus dem Familienrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Was Ehepaare oder Zukünftige wissen und beachten sollten. [mehr...]

Jugend und Recht

Welche Rechte und Pflichten haben Jugendliche... [mehr...]

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Unser Ratgeber Familie, Ehe & Scheidung informiert über alle wichtigen Themen.

>> Zum Ratgeber

Alle wichtigen Vorlagen, Musterverträge und Arbeitshilfen

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>