Suche:
Stichwörter: Erben, Erbrecht, 
Mittwoch, 20. Februar 2008

Erben müssen nicht nach «Schwarzgeld» forschen

München (dpa/tmn) - Erben sind ohne konkrete Hinweise nicht verpflichtet, nach «Schwarzgeld» des Erblassers im Ausland zu forschen. Darauf weist das Deutsche Forum für Erbrecht in München hin.


Bild: pixelio

Weiß der Erbe allerdings von derartigem Kapitalvermögen als Teil des Nachlasses, muss er es in seiner Steuererklärung zur Erbschaftssteuer und Einkommenssteuer angeben. Ansonsten mache er sich der Steuerhinterziehung schuldig. Außerdem sei es Betrug, den Miterben das «Schwarzgeld» zu verschweigen. Für die möglicherweise anstehende Berichtigung der alten Steuererklärungen des Verstorbenen solle die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch genommen werden.


Weitere Meldungen aus dem Familienrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Was Ehepaare oder Zukünftige wissen und beachten sollten. [mehr...]

Jugend und Recht

Welche Rechte und Pflichten haben Jugendliche... [mehr...]

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Unser Ratgeber Familie, Ehe & Scheidung informiert über alle wichtigen Themen.

>> Zum Ratgeber

Alle wichtigen Vorlagen, Musterverträge und Arbeitshilfen

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>