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Mittwoch, 16. Juli 2008

Eltern sind pflegebedürftig: Kinder müssen zahlen

Leipzig (dpa/tmn) - Müssen die Eltern in ein Pflegeheim, sind ihre Kinder ihnen gegenüber zum Unterhalt verpflichtet - zumindest wenn Einkommen und Vermögen der Eltern nicht ausreichen, um die Pflege zu finanzieren. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen hin.

Leipzig (dpa/tmn) - Müssen die Eltern in ein Pflegeheim, sind ihre Kinder ihnen gegenüber zum Unterhalt verpflichtet - zumindest wenn Einkommen und Vermögen der Eltern nicht ausreichen, um die Pflege zu finanzieren. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen hin.

Diese Verpflichtung trete aber nur dann ein, wenn die Kinder leistungsfähig sind, sie müssen also selbst über ein ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen. Doch auch dann sind sie nicht immer zur Zahlung verpflichtet. Gerichtsurteilen zufolge muss Angehörigen so viel ihres Vermögens belassen werden, wie sie für eine angemessene Altersvorsorge eingeplant haben.

Fragen zum Thema Unterhaltsrecht beantwortet das Netzwerk Pflegeberatung der Verbraucherzentralen und des Bundesverbandes der Betriebskrankenkassen, Telefon: 01803/77 05 00-1, -2, -3 für 9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz. Die Telefon-Hotline ist montags und mittwochs zwischen 10.00 und 13.00 Uhr und donnerstags zwischen 14.00 und 18.00 Uhr erreichbar.


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