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Donnerstag, 15. Februar 2007

Electronic Cash über Geheimnummer gilt als besonders sicher

Berlin (dpa/gms) - Beim bargeldlosen Zahlen gilt das Electronic-Cash-Verfahren (EC) mit Angabe der Geheimnummer als deutlich sicherer als das Lastschriftverfahren per Unterschrift. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken in Berlin hin.


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Berlin (dpa/gms) - Beim bargeldlosen Zahlen gilt das Electronic-Cash-Verfahren (EC) mit Angabe der Geheimnummer als deutlich sicherer als das Lastschriftverfahren per Unterschrift. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken in Berlin hin.

Beim Zahlen ohne PIN werden lediglich die Kundendaten vom Magnetstreifen ausgelesen, der Kunde bürge nur mit seiner Unterschrift, so der Verband. Mehr Sicherheit ermöglicht beiden Seiten das Verfahren mit Geheimnummer (PIN). Denn für Diebe seien gestohlene Karten ohne PIN wertlos - Bezahlungen mit dem Lastschriftverfahren können jedoch auch mit einer gefundenen oder ergaunerten Karte erfolgen, erklären die Experten.

Beim EC-Verfahren mit PIN wird die Karte in ein Lesegerät gesteckt, der Kunde identifiziert sich über die Eingabe seiner persönlichen Geheimnummer (PIN) als rechtmäßiger Karteninhaber und das Rechenzentrum der Bank prüft, ob die PIN richtig, die Karte nicht gesperrt und das zur Verfügung stehende Limit nicht überschritten ist. Erst wenn diese Kriterien erfüllt sind, garantiert die Bank dem Händler die Zahlung.


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