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Mittwoch, 23. Januar 2008

Eigenmächtige Urlaubsverlängerung stets Kündigungsgrund

Frankfurt/Main (dpa) - Die eigenmächtige Verlängerung des Urlaubs ist stets ein Grund zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Das gilt nach einem Urteil des Arbeitsgericht Frankfurt auch, wenn der Arbeitnehmer nachträglich triftige Gründe für die Verlängerung nennt.


Die Richter wiesen in der Entscheidung die Klage einer Serviererin gegen eine Restaurant-Kette zurück (Az.: 1 Ca 2483/07). Die Arbeitnehmerin hatte den ursprünglich für zwei Wochen genehmigten Urlaub in ihrer Heimat Bangladesch um zwei weitere Wochen überzogen. Ihr Vater habe einen Schlaganfall erlitten und kurze Zeit später sei die Tochter krank und reiseunfähig geworden. Die Firma hielt dennoch an ihrer fristgerechten Kündigung fest.

Laut Urteil hätte die Arbeitnehmerin zumindest telefonisch rechtzeitig den Vorgesetzten Mitteilung über ihre plötzlichen Schwierigkeiten machen müssen. Auch eine vorherige Abmahnung sei überflüssig. Jeder Arbeitnehmer müsse von vornherein wissen, dass eine eigenmächtige Urlaubsverlängerung schon im Hinblick auf die betriebliche Organisation nicht geduldet werden könne.


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