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Dienstag, 19. Februar 2008

Eigenmächtige Reparatur: Mieter bleibt auf Kosten sitzen

Karlsruhe (dpa) - Beseitigt ein Mieter eigenmächtig Mängel in seiner Wohnung oder seinem Haus, so kann er die Kosten dafür nicht nachträglich beim Vermieter einfordern.


Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am 19. Februar veröffentlichten Urteil entschieden. Ausgaben müssen vom Vermieter nur dann ersetzt werden, wenn er mit einer notwendigen Reparatur im Verzug ist oder der Zustand der Immobilie unmittelbar in Gefahr ist (AZ: VIII ZR 222/06).

Im vorliegenden Fall hatte eine Mieterin geklagt, um Rechnungen für eine voreilig in Auftrag gegebene Heizungsreparatur ersetzt zu bekommen. Die Richter argumentierten, die Frau hätte zuvor den Vermieter mahnen müssen, die Heizung zu reparieren. Sie habe aber nicht das Recht gehabt, die Reparatur selbst und ohne Vorwarnung des Vermieters in Auftrag zu geben.


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