Suche:
Montag, 9. Juli 2007

Ehevertrag kann nicht alle Verpflichtungen ausschließen

Ein Ehevertrag kann nicht alle gesetzlichen Ansprüche und Verpflichtungen ausschließen. Darauf weist der Informationsdienst Notar und Recht in Hamburg hin, ein Zusammenschluss verschiedener Landesnotarkammern.


Hamburg (dpa/tmn) - Ein Ehevertrag kann nicht alle gesetzlichen Ansprüche und Verpflichtungen ausschließen. Darauf weist der Informationsdienst Notar und Recht in Hamburg hin, ein Zusammenschluss verschiedener Landesnotarkammern.

Auch wenn insbesondere jüngere Paare häufig wünschten, dass nach einer Trennung keiner dem anderen auf der Tasche liegen soll, könnten nicht alle gesetzlichen Regelungen umgangen werden. Das gelte insbesondere dann, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse beim Vertragsabschluss deutlich unterscheiden oder die Ehegatten etwa wegen einer bestehenden Schwangerschaft über ungleiche Verhandlungspositionen verfügen. In diesen Fällen seien der Ehevertragsfreiheit Grenzen gesetzt. Werden diese überschritten, könne die Regelung unwirksam sein, erläutern die Notarkammern.

 

>> Vorlagen für Eheverträge finden Sie hier


Weitere Meldungen aus dem Familienrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Was Ehepaare oder Zukünftige wissen und beachten sollten. [mehr...]

Jugend und Recht

Welche Rechte und Pflichten haben Jugendliche... [mehr...]

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Unser Ratgeber Familie, Ehe & Scheidung informiert über alle wichtigen Themen.

>> Zum Ratgeber

Alle wichtigen Vorlagen, Musterverträge und Arbeitshilfen

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>