Ehefrau haftet nicht für Schulden des Ehemannes
Mainz (dpa/gms) - Eine Ehefrau ohne Vermögen haftet nicht unbedingt für die Schulden ihres Mannes. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Mainz hervor.
Mainz (dpa/gms) - Eine Ehefrau ohne Vermögen haftet nicht unbedingt für die Schulden ihres Mannes. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Mainz hervor.
Nach dem Richterspruch ist es sittenwidrig, die Ehefrau für einen Kredit in Mithaftung zu nehmen, wenn sie selbst über kein eigenes Einkommen und Vermögen verfügt (Az.: 5 O 63/06). Das Gericht wies die Klage eines Kreditinstituts gegen eine Ehefrau ab. Das Institut wollte sie für ein Bauspardarlehen in Mithaftung nehmen. Zum Zeitpunkt der Kreditgewährung verfügte sie über kein Einkommen. Gleichwohl verlangte die Bausparkasse von ihr die Rückzahlung eines Teils des Kredits in Höhe von 25 000 Euro.
Das Landgericht sah für die Forderung keine rechtliche Grundlage. Das Darlehen sei allein dem Ehemann zugute gekommen, denn das mit dem Bauspardarlehen finanzierte Haus gehörte ihm allein.
Weitere Meldungen aus dem Familienrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen






