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Mittwoch, 21. März 2007

EC-Karten-Doublette: Bank haftet auch im Ausland

Frankfurt/Main (dpa) - Eine Bank haftet grundsätzlich auch für den Schaden nach einem betrügerischen Einsatz einer EC-Karten-Doublette im Ausland. Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem Urteil entschieden.


Frankfurt/Main (dpa) - Eine Bank haftet grundsätzlich auch für den Schaden nach einem betrügerischen Einsatz einer EC-Karten-Doublette im Ausland. Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem Urteil entschieden.

Die Richter sprachen damit einem Bankkunden die Zahlung von 1000 Euro zu, die ein EC-Karten-Dieb mit einer selbst angefertigten Doublette in Spanien am Automaten abgehoben hatte (Az.: 30 C 1774/06-45).

Die Bank hatte sich geweigert, den Schaden zu übernehmen, weil es angeblich an allen Automaten ein besonderes Abwehrsystem gegen den Einsatz einer Doublette gegeben habe. Mit der Anfertigung dieser Zweitkarten umgehen EC-Karten-Diebe in der Regel Schwierigkeiten mit einer unbekannten Pin-Nummer. Vor Gericht konnte der klagende Kunde jedoch nachweisen, dass in einigen europäischen Ländern - darunter auch Spanien - dieses Abwehrsystem nicht existiert. In diesem Fall müsse die Bank für die unrechtmäßig abgehobenen Geldbeträge aufkommen, stellte das Gericht fest.


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