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Stichwörter: Fürsorgepflicht, Drohung, 
Dienstag, 9. Oktober 2007

Drohung gegen Kollegen rechtfertigt fristlose Kündigung

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Bedroht und beleidigt ein Arbeitnehmer einen Kollegen, rechtfertigt dies die fristlose Kündigung. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor.


Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Bedroht und beleidigt ein Arbeitnehmer einen Kollegen, rechtfertigt dies die fristlose Kündigung. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor.

Die Richter wiesen damit die Klage eines Reinigungsarbeiters gegen sein Unternehmen zurück (Az.: 19 Ca 748/07). Der Arbeitnehmer war in den Verdacht eines Diebstahls am Arbeitsplatz geraten. Dem Kollegen, der ihn dabei offenbar beobachtet hatte, sagte er, er werde ihn «fertigmachen», falls er in einem Prozess eine ihn belastende Aussage mache. Laut Urteil haben Unternehmen eine derartige Beeinträchtigung des Betriebsfriedens schon aufgrund ihrer Fürsorgepflicht nicht hinzunehmen. Das Interesse der Firma an der körperlichen Unversehrtheit ihrer Mitarbeiter stehe über dem des Arbeitnehmers am Erhalt des Arbeitsplatzes. Er hatte sich vor Gericht insbesondere auf seine Unterhaltspflichten für drei kleine Kinder sowie auf die 13-jährige beanstandungsfreie Mitarbeit berufen.


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