Suche:
Stichwörter:
Donnerstag, 6. Dezember 2007

Diätkosten sind keine außergewöhnlichen Belastungen

München/Herne (dpa/tmn) - Die Ausgaben für eine Diätverpflegung können ausnahmslos nicht als außergewöhnliche Belastung beim Fiskus geltend gemacht werden. Das meldet die Fachzeitschrift «Neue Wirtschafts-Briefe».


Laut der Richter sind unmittelbare Krankheitskosten steuerlich absetzbar. (Bild: dpa)

München/Herne (dpa/tmn) - Die Ausgaben für eine Diätverpflegung können ausnahmslos nicht als außergewöhnliche Belastung beim Fiskus geltend gemacht werden. Das meldet die Fachzeitschrift «Neue Wirtschafts-Briefe».

Das gelte auch für Sonderdiäten, die eine medikamentöse Behandlung ersetzen. Das Blatt bezieht sich auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs in München (Az.: III R 48/04). Es gibt in dieser Sache nach Ansicht der Richter auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Vielmehr sei eine steuerliche Ungleichbehandlung von Diätkosten und unmittelbaren Krankheitskosten - diese sind abziehbar - sachlich gerechtfertigt.


Weitere Meldungen aus dem Familienrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Was Ehepaare oder Zukünftige wissen und beachten sollten. [mehr...]

Jugend und Recht

Welche Rechte und Pflichten haben Jugendliche... [mehr...]

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Unser Ratgeber Familie, Ehe & Scheidung informiert über alle wichtigen Themen.

>> Zum Ratgeber

Alle wichtigen Vorlagen, Musterverträge und Arbeitshilfen

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>