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Montag, 24. September 2007

Betrunken beim Oktoberfest: Den Chef nicht anlügen

Stuttgart (dpa/tmn) - Wer bei feuchtfröhlichen Anlässen wie dem Oktoberfest über den Durst getrunken hat und danach nicht zur Arbeit gehen kann, muss sich keine Lügengeschichte ausdenken. Das rät Jobst-Hubertus Bauer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart.


Lieber den wahren Grund für das Nichterscheinen bei der Arbeit zugeben. (Bild: dpa)

Stuttgart (dpa/tmn) - Wer bei feuchtfröhlichen Anlässen wie dem Oktoberfest über den Durst getrunken hat und danach nicht zur Arbeit gehen kann, muss sich keine Lügengeschichte ausdenken. Das rät Jobst-Hubertus Bauer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart.

«Wenn ich ein gutes Verhältnis zum Chef habe, wird der mir das möglicherweise durchgehen lassen - ein Kündigungsgrund ist das Nichterscheinen wegen eines Katers jedenfalls nicht», erklärt der Rechtsexperte. Die Ausrede, man habe sich einen Magen-Darm-Infekt zugezogen und müsse leider das Bett hüten, brauchen Arbeitnehmer juristisch gesehen also nicht vorschieben. Formal handle es sich bei der selbstverordneten Bettruhe aufgrund eines schweren Kopfes um ein «selbstverschuldetes Nichterscheinen» bei der Arbeit. «Das ist ein Pflichtverstoß, der vom Chef zwar abgemahnt werden kann - in der Regel macht das aber keiner.»


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