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Stichwörter: Betriebskosten, Mietkaution, 
Montag, 31. März 2008

Betriebskostenabrechnung: Kein Zinsguthaben

Berlin (dpa/tmn) - Mieter können nicht mit Zinsen rechnen, wenn sich der Vermieter mit der Zahlung eines Guthabens aus der Betriebskostenabrechnung etwas länger Zeit lässt.

«Ich muss ja auch keine Zinsen zahlen, wenn der Vermieter etwas von mir bekommt», sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Mieter könnten die Zinsen nur einfordern, wenn sie diese vorher angemahnt haben. Das wiederum ist erst nach Ablauf der Abrechnungsfrist möglich - sie beträgt zwölf Monate. Das bedeutet, dass der Vermieter zum Beispiel die Abrechnung für 2007 erst im Dezember 2008 zustellen muss.

«Guthaben aus Betriebskosten sind rechtlich anders einzustufen als zum Beispiel die Mietkaution», erklärt Ropertz. Bei der Mietkaution handle es sich in jedem Fall um Geld des Mieters, das er zur Sicherheit in das Mietverhältnis einbringt. «Und das wird in beiderseitigem Interesse verzinst.» Der Mieter will, dass das Geld nicht umsonst angelegt wird und sich möglichst gut vermehrt. Und der Vermieter will, dass die Sicherheit erhalten bleibt.


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