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Donnerstag, 1. November 2007

Betriebskosten leerstehender Wohnung ist Vermietersache

Berlin (dpa/tmn) - Den Anteil leerstehender Wohnungen an den Betriebskosten eines Hauses müssen Vermieter selbst tragen. Die Zahlungen auf die Mieter abzuwälzen ist nicht zulässig, sagte Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin.

Berlin (dpa/tmn) - Den Anteil leerstehender Wohnungen an den Betriebskosten eines Hauses müssen Vermieter selbst tragen. Die Zahlungen auf die Mieter abzuwälzen ist nicht zulässig, sagte Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin.

«Eine leerstehende Wohnung dürfen Vermieter nicht einfach aus dem Verteilerschlüssel nehmen - das gilt für alle Betriebsausgaben wie Fahrstuhlkosten, Flurlicht oder Müllabfuhr.» Entsprechend habe zum Beispiel der Bundesgerichtshof vor etwas mehr als einem Jahr entschieden (Az.: VIII ZR 159/05).

Mieter kommen einer unzulässigen Abrechnung auf die Schliche, indem sie die Abrechnung aus dem Vorjahr neben die aktuelle legen. «Wenn die Gesamtfläche des Hauses plötzlich mit weniger Quadratmeter angegeben ist, kann das ein Hinweis darauf sein, dass der Vermieter Kosten bei Leerstand abwälzen will», sagte Ropertz. Werden zum Beispiel statt 1000 Quadratmetern nur noch 900 zugrunde gelegt, verteuere sich der Kostenanteil für die im Schlüssel verbleibenden Wohnungen.

Denn der vom Vermieter zu zahlende Anteil für die leerstehende Einheit sei dann aus der Berechnung herausgenommen. «Eine Nachforderung müssen Sie dann nicht zahlen, denn die Abrechnung ist schließlich falsch. Am besten fordern Sie in diesem Fall eine neue Abrechnung.» Zeigt sich der Vermieter nicht einsichtig, sollten Mieter rechtliche Schritte in Betracht ziehen.


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