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Donnerstag, 20. Dezember 2007

Beratung und Förderung - Woher Gründer Geld bekommen können

Berlin/Bonn (dpa/tmn) - Die Geschäftsidee ist gut - und dennoch scheitern viele Gründer an der Finanzierung ihres eigenen Unternehmens. Dabei gibt es zahlreiche Fördertöpfe allein vom Staat - so viele, dass mancher den Überblick verliert.


Ein Gespräch sollte am Anfang stehen - zahlreiche Stellen helfen Existenzgründern mit Geld aus Fördertöpfen. (Bild: Bundesagentur für Arbeit/dpa/tmn)

Berlin/Bonn (dpa/tmn) - Die Geschäftsidee ist gut - und dennoch scheitern viele Gründer an der Finanzierung ihres eigenen Unternehmens. Dabei gibt es zahlreiche Fördertöpfe allein vom Staat - so viele, dass mancher den Überblick verliert.

Beratungsstellen helfen beim Anzapfen der richtigen Quelle. «Es ist die erste unternehmerische Leistung des Gründers, das richtige Programm für sich zu finden», sagt Daniela Korte, die im Bundeswirtschaftsministerium in Berlin für Förderungsberatung zuständig ist. Geldquellen sind neben dem Bund die Länder, die Europäische Union, Banken oder Fonds. Letztere nehmen sich häufig spezieller Branchen an. So greift der von Konzernen und dem Bund getragene High-Tech-Gründerfonds jungen Technologiefirmen zunächst mit bis zu 500 000 Euro Wagniskapital unter die Arme. Für die gleiche Gruppe hat zum Beispiel die vom Land Nordrhein-Westfalen getragene NRW Bank einen Beteiligungsfonds aufgelegt.

Andere öffentliche Töpfe unterscheiden in der Regel nicht zwischen Handwerk, Dienstleistung und Produktion. Daniela Korte empfiehlt Gründern, sich an unterschiedliche Programme zu wenden, um zu testen, was infrage kommt. Spartenprogramme können günstiger sein, weil sie Ansprüche einer bestimmten Branche berücksichtigen. Auch eine Kombination verschiedener Finanzierungswege ist möglich.

Die KfW-Mittelstandsbank mit Sitz in Bonn verteilt im Auftrag des Bundes den größten Batzen staatlicher Zuschüsse. Für diese Klientel gibt es laut Sprecherin Christine Volk im Kern drei Kreditvarianten: Startgeld, Unternehmerkredit und Unternehmerkapital. «Das Startgeld ist für Kleingründer gedacht, die bis zu 50 000 Euro benötigen.» Für den größeren Bedarf gibt es den Unternehmerkredit mit einem Volumen von bis zu zehn Millionen Euro. Und das Unternehmerkapital - ein Darlehen bis zu 500 000 Euro - ist für diejenigen konzipiert, die mit wenig Eigenkapital loslegen wollen.

KfW-Kredite gibt es nicht direkt bei dem Institut. Sie sind nur auf dem Umweg über einen Antrag bei der Hausbank zu bekommen. Über die genauen Abläufe sollten Gründer sich aber vorab bei der KfW informieren. Das Institut bietet zusammen mit den Industrie- und Handels- sowie den Handwerkskammern Beratungssprechtage in rund 50 Städten an.

Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus gründet, bekommt bei der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg Unterstützung. Die Förderung wird in zwei Phasen gewährt: «Empfänger von Arbeitslosengeld I bekommen ihr Arbeitslosengeld plus 300 Euro monatlich», erläutert Uwe Kreil, Referent für Starthilfe und Unternehmensförderung bei der IHK Leipzig. Darauf haben sie einen Rechtsanspruch. Der sogenannte Gründerzuschuss wird neun Monat gezahlt.

Nach einem neuen Antrag kann die Förderung sechs weitere Monate lang gezahlt werden, dann beläuft sie sich allerdings nur noch auf die 300 Euro. Hartz-IV-Empfänger, die sich auf eigene Füße stellen wollen, erhalten ein Einstiegsgeld: Sie bekommen mehrere Monate lang zusätzlich zu ihren Bezügen 50 Prozent dieser Summe. Voraussetzung ist Kreil zufolge hier eine IHK-Stellungnahme zur Tragfähigkeit des Firmenkonzepts.


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