Suche:
Stichwörter: Wohnungsmängel, Mietminderung, 
Montag, 9. Juli 2007

Bei Wohnungsmängeln unterschiedlich hohe Mietminderung

Berlin (dpa/tmn) - Bei Wohnungsmängeln sind Mieter grundsätzlich dazu berechtigt, die Miete zu mindern. Wichtig sei lediglich, dass der Mieter die Schäden nicht selbst verursacht oder verschuldet hat, erläutert der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin.

Berlin (dpa/tmn) - Bei Wohnungsmängeln sind Mieter grundsätzlich dazu berechtigt, die Miete zu mindern. Wichtig sei lediglich, dass der Mieter die Schäden nicht selbst verursacht oder verschuldet hat, erläutert der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin.

Mieter müssten den Vermieter zudem vorab schriftlich auf Mängel hinweisen. Danach dürfen sie solange weniger Miete zahlen, bis das Problem behoben ist, berichtet der Mieterbund unter Berufung auf verschiedene Urteile.

Je nach Grad der Beeinträchtigung seien dabei Mietminderungen von 1 bis zu 100 Prozent zulässig.


Weitere Meldungen aus dem Familienrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Was Ehepaare oder Zukünftige wissen und beachten sollten. [mehr...]

Jugend und Recht

Welche Rechte und Pflichten haben Jugendliche... [mehr...]

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Unser Ratgeber Familie, Ehe & Scheidung informiert über alle wichtigen Themen.

>> Zum Ratgeber

Alle wichtigen Vorlagen, Musterverträge und Arbeitshilfen

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>